TOP Ö 11: Benennung von bis zu 3 weiteren beratenden Schulträgervertreterinnen/Schulträgervertretern und jeweils eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter zur Teilnahme an den erweiterten Schulkonferenzen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld