Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 200 des Rates:
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 200 des Rates:
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebauungsplanverfahren Nr. II/V6 „Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede“ für das Gebiet östlich der Straße Blackenfeld und nördlich der Straße Heidbrede sowie 257. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede“ im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
– Stadtbezirk Jöllenbeck –
Vorlage
0008/2020-2025
Art
01-Beschlussvorlage