Evaluation der Schulischen Integrationshilfen
Die Evaluation der Sprachförderung erfolgt gemäß den “Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für ’Schulische Integrationshilfen’ der Stadt Bielefeld”. Sie ist verbindlich und dient als Grundlage für Rechenschaftsberichte innerhalb der Kommune. Die Evaluation muss jeweils zum Ende des Schuljahres eingereicht werden und ist Voraussetzung für die Bewilligung von Folgeanträgen. Die Abfrage dient der Auswertung aller Unterstützungsangebote, die im Rahmen der “Schulischen Integrationshilfen” an Schulen stattfinden.
Bitte evaluieren Sie zunächst unter “Allgemeiner Fragebogen” die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen sowie im Folgenden unter A-C alle Angebote, die im Laufe des Schuljahres an Ihrer Schule durchgeführt wurden.
Datenschutzerklärung
Mit dem Absenden des Onlineformulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für die Bearbeitung des Antrags auf “Schulische Integrationshilfen” erhoben werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für den genannten Zweck. Mein Einverständnis erfolgt freiwillig. Die über mich erhobenen und gespeicherten Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig gelöscht. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich und hat die sofortige Beendigung des Vorganges und die Löschung aller Daten zur Folge.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld
Geben Sie hier sofern notwendig Ihre Schulnummer ein, um zu den Evaluationen zu gelangen.
Hinweis für Schulen mit zwei Standorten:
• Ergänzen Sie bitte “-1”, wenn sich der Antrag auf den Hauptstandort Ihrer Schule bezieht (z. B. 123456-1).
• Ergänzen Sie bitte “-2”, wenn sich der Antrag auf den Neben-/Teilstandort Ihrer Schule bezieht (z. B. 123456-2)
Überprüfen Sie nach der Eingabe bitte anhand der angezeigten Adresse, ob der gewünschte Standort angezeigt wird.