Betreff
Denkmalrechtliche Unterschutzstellung von Teilbereichen zweier ehemaliger „britischer Siedlungen“ “ in Bielefeld als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bielefeld nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Vorlage
5022/2020-2025
Art
03-Informationsvorlage