TOP Ö 26: Bauvorhaben von besonderer Bedeutung hier: Änderung einer baulichen Anlage, die in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthalten ist. Änderung des Heizkraftwerkes
Sitzung:03.02.2009 Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss