TOP Ö 9: Wesentliche Neuerungen durch das 5. Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NRW
hier: Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Bielefeld für die Jahre 2022 - 2026 sowie Festlegung von geringfügigen Maßnahmen im Sinne des § 8a Absatz 4 KAG.
Übertragung von in § 8a KAG geregelten Zuständigkeiten, Fortschreibung der Zuständigkeitsordnung des Rates sowie Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates; Änderung der Hauptsatzung.