TOP Ö 32.2: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/ St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ für eine Teilfläche südwestlich der Paderborner Straße, begrenzt durch das Flurstück 321 (Kreuzkirche) und die Altmühlstraße im Süden
- Stadtbezirk Sennestadt -
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3(1) und 4(1) Baugesetzbuch (BauGB)