TOP Ö 8: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Nördlicher Innenstadtrand
(INSEK Nördlicher Innenstadtrand)

Anpassung des Geltungsbereiches in den Richtlinien „Verfügungsfonds Ostmannturmviertel“

Beschluss: - einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen -