TOP Ö 31: Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/S 64 „Wohngebiet östlich des Spiegelsberger Wegs und nördlich des Senner Hellwegs“ für das Gebiet nördlich des Senner Hellwegs, östlich des Spiegelsberger Wegs, südlich des Teutoburger Waldes und westlich der Flurstücke Gemeinde Bielefeld, Gemarkung Senne I, Flur 5, Flurstücksnummer 3410 und 3662.
- Stadtbezirk Senne -
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB)