TOP Ö 11.2: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Nördlicher Innenstadtrand (INSEK Nördlicher Innenstadtrand) hier: abschließender Beschluss nach § 171 b BauGB zur Festlegung des Gebietes "Nördlicher Innenstadtrand" zur Durchführung von Stadtumbaumaß nahmen