TOP Ö 28.3: Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/S 70 „Wohnen nördlich des Senner Hellwegs – zwischen den Hausnummern 1 und 115“ für das Gebiet östlich des Spiegelsberger Wegs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Stadtbezirk Senne
Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschluss zur Einstellung der Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne Nr. I/S 62 „Wohngebiet nördlich und südlich des Schopenhauerwegs“, I/S 63 „Wohngebiet östlich des Feuerbachwegs und beiderseits des Senner Hellwegs“, I/S 64 „Wohngebiet östlich des Spiegelsberger Wegs und nördlich des Senner Hellwegs“und I/S 66 „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“